Wissenswertes
Obligatorische Hundeausbildung im Kanton Zürich
Seit dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine neue, einheitliche Ausbildungspflicht für Hundehaltende.
Wer neu einen Hund übernimmt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zieht und den Hund mindestens drei Monate hält, muss – je nach persönlicher Situation – einen obligatorischen Theorie- und/oder Praxiskurs absolvieren.
Theoriekurs
Pflicht für Ersthundehaltende.
Ebenfalls Pflicht, wenn in den letzten zehn Jahren während mindestens sechs Monaten kein eigener Hund gehalten wurde. Der Theoriekurs schliesst mit einer Prüfung ab.
Praxiskurs
Gilt für alle Hunderassen.
Umfasst mindestens sechs praktische Lektionen.
Der Hund muss bei Kursbeginn mindestens 6 Monate alt sein.
Der Kurs muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen werden.
Die obligatorischen Kurse dürfen ausschliesslich von vom Veterinäramt des Kantons Zürich anerkannten Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildnern durchgeführt werden.
Anmeldung bei AMICUS und der Wohngemeinde
Jeder Hund muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei der Wohngemeinde angemeldet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS auf die neue Hundehalterin bzw. den neuen Hundehalter registriert werden.
Bei Ersthundehaltenden wird die persönliche AMICUS-ID in der Regel über die Wohngemeinde erstellt. Der Hund wird anschliessend durch die Tierärztin, den Tierarzt oder den bisherigen Halter auf die neue Halterin bzw. den neuen Halter übertragen.
Haftpflichtversicherung
Für Hundehaltende im Kanton Zürich ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung erforderlich, welche Schäden abdeckt, die durch den Hund verursacht werden können. Es empfiehlt sich, den Hund ausdrücklich bei der Versicherung zu melden und den bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen.
Bei Fragen zur Ausbildungspflicht oder zu den gesetzlichen Vorgaben unterstütze ich dich gerne.