Kursinformationen / AGBs

GRUPPENKURSE/WORKSHOPS/SEMINARE – ANMELDUNGEN/ABMELDUNGEN/ABWESENHEITEN
Mit einer Anmeldung reserviert sich der Kunde eine verbindliche Kursteilnahme für einen fixen Kursplatz und Kursstart. Nach der Buchung wird umgehend eine automatische Bestätigungsmail über das Buchungssystem versandt. Der Gesamtbetrag des Kurses wird sofort fällig und wird im Voraus bezahlt  Die Zahlungsmöglichkeiten stehen in der Bestätigungs-Mail. Bei Rücktritt bleiben folgende Beträge geschuldet:

  • bis 30 Tage vor Beginn des Trainings/Kurses: 0% des Gesamtbetrages, jedoch werden CHF 50.- Bearbeitungsgebühr verrechnet

  • bis 15 Tage vor Beginn des Trainings/Kurses: 50% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch CHF 50.-

  • bis 7 Tage vor Beginn des Trainings/Kurses: 75% des Gesamtbetrages, mindestens jedoch CHF 50.-

  • weniger als 3 Tage vor Beginn der Trainingsstunde, bei Nichterscheinen, bei Trainingsabbruch oder Ausschluss aus einem Kurs/Seminar/Workshop: 100% des Gesamtbetrages

Die Abmeldung einer einzelnen Lektion eines laufenden Kurses ist der Kursleitung jeweils schriftlich mitzuteilen und muss entsprechend von der Kursleitung rückbestätigt werden. Eine Abmeldung berechtigt den Kunden nicht, die verpasste Lektion kostenfrei nachzuholen.

EINZELTRAINING/TELEFONCOACHING – ANMELDUNGEN/ABMELDUNGEN/ABWESENHEITEN
Mit einer Anmeldung  reserviert sich der Kunde einen verbindlichen Termin. Nach der Buchung wird umgehend eine Bestätigungsmail versandt. Der Gesamtbetrag des Coachings wird sofort fällig und im Voraus bezahlt. Bei einer zeitlichen Verlängerung des Coachings wird gemäss Preisliste abgerechnet. Bei Rücktritt/Umbuchung/Stornierung bleiben folgende Beträge geschuldet:

  • bis 2 Tage (48 Stunden) vor Beginn des Coachings: 0% des Gesamtbetrages

  • bei weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor Beginn oder bei Nichterscheinen des Coachings: 100% des Gesamtbetrages

Eine Abmeldung/Verschiebung/Stornierung ist der Kursleitung jeweils mündlich oder schriftlich mitzuteilen und muss entsprechend von der Kursleitung rückbestätigt werden.

Welpen- und Junghunde Plus 👉🏼 Wird eine einzelne Welpen- und Junghunde Plus Lektion vom Kunden auf ein anderes Datum gewünscht, gilt diese als besucht, sofern die Umbuchung weniger als 2 Tage (48 Stunden) vor dem Kursdatum stattfindet und wird vollumfänglich verrechnet. Dies gilt ebenso für verpasste/abgesagte Lektionen. Die Welpen- und Junghunde Plus Lektionen finden ab mind. 2 Teilnehmern statt. Alternativ kann ein Upgrade zu einem Einzelcoaching gemacht werden.

Social Dogs 👉🏼 Absagen/Umbuchungen von gebuchten Terminen bleiben bei weniger als 2 Tagen (48 Stunden) verrechnet.

OBLIGATORISCHE THEORETISCHE AUSBILDUNG & PRÜFUNG / OBLIGATORISCHE PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mit einer Anmeldung  reserviert sich der Kunde eine verbindliche Kursteilnahme für einen fixen Kursplatz und Kursstart (geschlossene Gruppe). Nach der Buchung wird umgehend eine Bestätigungsmail versandt. Der Gesamtbetrag des Kurses wird sofort fällig und im Voraus bezahlt. Die Zahlungsmöglichkeiten stehen in der Bestätigungs-Mail.

Die theoretische Ausbildung ist obligatorisch für Ersthundehaltende und wiedereinsteigende Hundehaltende. Das heisst, wer noch nie einen eigenen Hund hatte – oder die letzte Hundehaltung über 10 Jahre zurück liegt – muss den obligatorischen Theoriekurs besuchen und die zugehörige Prüfung bestehen.

Der Theoriekurs vermittelt Grundlagen wie Lernverhalten, Körpersprache sowie zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung. Der Kurs dauert mindestens zwei Stunden und ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach der Hundeanschaffung oder dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren. Die Prüfung dauert maximal 30 Minuten und gilt als bestanden, wenn 80% der Fragen korrekt beantwortet wurden. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, kann sie so oft wie notwendig wiederholt werden.

Obligatorische Praxisausbildung
Die Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen. Sie kann nach Vollendung des 6. Lebensmonat des Hundes begonnen werden und muss spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung – oder dem Zuzug in den Kanton Zürich – abgeschlossen sein. Der obligatorische Praxiskurs dauert mind. 6 Lektionen à 60 Minuten. Für den erfolgreichen Abschluss der praktischen Ausbildung müssen alle vorgegebenen Lernziele vollständig erreicht werden. Ist dies nicht der Fall, sind weitere Lektionen erforderlich, bis alle Lernziele erreicht sind. Ausbildende dürfen den Ausweis explizit nur dann aushändigen, wenn das Mensch-Hund-Team alle Lernziele vollständig erreicht hat.

MANTRAILING GRUPPENTRAININGS
Die Kursleitung erstellt für die einzelnen Wochentrainings jeweils über den Whatsapp Gruppenchat eine Umfrage zur An- oder Abmeldung. Der Treffpunkt kann aufgrund der Wetterverhältnisse auch nachträglich und kurzfristig erfolgen. Spätestens 48 Std. vor Trainingsbeginn erfolgt eine verbindliche An- oder Abmeldung durch die Teilnehmer/innen. Wird nach einer verbindlichen Anmeldung das Training abgesagt, bleibt die Lektion unabhängig vom Grund und Anzahl Teilnehmer/innen vollumfänglich geschuldet. Pro Training werden maximal 4 Plätze vergeben. Mindesten 3 Teams werden für ein Training benötigt. Ausnahmefälle ausgenommen. Wird ein Team in eine Gruppe aufgenommen, ist sie sich bewusst, dass eine regelmässige Teilnahme vorausgesetzt wird. Sollte eine regelmässige Teilnahme nicht mehr möglich sein oder handelt es sich um einen Unterbruch, ist die Kursleitung darüber schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen. Die Kursleitung kann jederzeit entscheiden, ob ein/e Kursteilnehmer/in in der Gruppe bleibt oder der Platz frei gegeben wird.

ZAHLUNGEN/RÜCKTRITT
Beim gesamten Kursangebot ist das komplette Kursgeld im voraus zu überweisen und wird jeweils nach Buchung sofort fällig. Bei Einzelcoachings/Verhaltenstrainings wird ein Aufpreis bei zeitlicher Verlängerung entsprechend umgehen nachträglich fällig. Verpasste Lektionen werden nicht rückerstattet/gutgeschrieben. Details bei Rücktritt/Stornierung siehe oben unter den entsprechenden Kursen.

REGELN FÜR DEN TRAININGSUNTERRICHT
Der Kursteilnehmer findet sich rechtzeitig und für das Training ausgerüstet bei dem vereinbarten Treffpunkt ein, so dass er mit seinem Tier möglichst ohne Stress und Hektik in das Training starten kann. Dem Hund wird vor dem Training die Möglichkeit gegeben sich in Ruhe zu versäubern. Auf dem gesamten Trainingsareal und in der Umgebung des Trainingsareals sowie bei allen anderen vereinbarten Trainingsorten herrscht Kot-Aufnahmepflicht. Der Kursteilnehmer kümmert sich darum, das Markierverhalten des eigenen Hundes in Grenzen zu halten. Dies gilt grundsätzlich für das gesamte Trainingsareal, insbesondere jedoch für alle nicht natürlichen Gegenstände (wie z.bsp. aufgestellte Trainingsgeräte) und Immobilien. Das Trainingsareal wird vom Kursteilnehmer und seinem Hund bitte erst betreten, wenn das Eingangstor zum Trainingsareal geöffnet wird oder die Kursleitung das Ok gibt, einzutreten.

KURSDURCHFÜHRUNG
die Kursleitung behält sich das Recht vor, einen Kurs/Lektion zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser Entscheid kann auch kurzfristig gefällt werden.

GESUNDHEITSZUSTAND DES HUNDES
des Hundes muss gewährleistet sein, zum einen um den eigenen Hund nicht unnötigem Stress auszusetzen und zum anderen um restlich anwesende Hunde nicht zu gefährden/anzustecken.

WICHTIG: Die Kursleitung ist bei Erkrankung des Hundes rechtzeitig zu informieren.

Hunde, welche ein erhöhtes Aggressionsverhalten zeigen, können unter Umständen nicht an einem Gruppenkurs teilnehmen, ausser es handelt sich explizit um einen dafür ausgeschriebenen Kurs/Workshop/Seminar. Möglich sind dagegen Lektionen im Einzelunterricht. Die Kursleitung ist darüber rechtzeitig und im voraus in Kenntnis zu setzen.

LÄUFIGE HÜNDINNEN
können während der Hitze nicht an einem Gruppenkurs teilnehmen. Ausser mit individueller Absprache und im Ermessen der Kursleitung. Lektionen die dadurch verpasst werden, können in individueller Absprache mit der Kursleitung nachgeholt werden.

HAFTUNG/VERSICHERUNG
Für Hund und Hundehalter besteht eine gültige Haftpflichtversicherung, dies ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und seinem Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursachten Schäden ein.
Dogcenter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Training während den Lektionen entstehen sowie Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Dogcenter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Dogcenter verursacht wurden. Die vertragliche Haftung wird ausgeschlossen.

VERHALTENSCODEX
Trainingsmethoden, Umgangsformen oder Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen zufügen oder ihn in Angst versetzen sind bei Dogcenter untersagt. Kursteilnehmer werden, wenn nötig, darauf hingewiesen und bei nicht Einhalten dieses Grundprinzips vom Kurs ausgeschlossen.
Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung und kann am Ende der Lektion auch nicht kostenlos angehängt werden.

ALLGEMEINES
Keine Erfolgsgarantie: entspricht ein Kurs oder eine Lektion nicht den Vorstellungen des Kunden oder wird nicht die vom Kunden gewüschten Erfolg erzielt, ergibt sich daraus in keiner Weise ein Anspruch gegenüber der Hundeschule Dogcenter. Ausschluss vom Training: wer sich wiederholt auch nach Ermahnung nicht an die Anweisungen der Trainerin hält, kann ohne Rückerstattung des Kursgeldes vom Training ausgeschlossen werden.

Copyright: Unterlagen, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch die Vertragspartnerin nicht in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

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